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Ich hab die Abbi. 7 in der IER um das Detail der Stahlringes ergänzt (siehe Anlage) und dort die Toleranz mit 0,2° nach DIN ISO 2768-2 festgelegt.

Dies bedeutet in der Praxis, dass eine leichte Schrägung (0,1mm) erlaubt wäre, was nahezu alle Vertragspartner auch bisher schon ausführten.

 Wir müssen im SR-Bereich wie bisher beobachten, ob Stockkörper abnormales Verhalten zeigen und an den sog. Schlagbildern des Ringes mit beurteilen ob vereinzelte Stöcke über dieser zul. Toleranz liegen. In der Vergangenheit waren dies sicherlich einige auch bei höheren Wettbewerben (2 Beispiele als Anlage)! Das Schlagbild dieser beiden Beispielstöcke zeigt eindeutig, dass hier eine weit höhere Abschrägung ausgeführt wurde!

 Sollten Stöcke dieser Art auftauchen, so müssen die SR diese mit IFI-Protokoll einziehen und zur Prüfstelle übersenden!

Das Messen der Abschrägung bei einer Vorprüfung ist sehr problematisch - meiner Meinung nach ist die Betrachtung des Schlagbildes am Stahlring das ausschlaggebende Kriterium!

 Mit freundlichen Grüßen,

 INTERNATIONAL FEDERATION ICESTOCKSPORT

 Max MORITZ  - Leiter der technischen Prüfstelle - Pappelweg 10, D-93333 NEUSTADT a.d.Donau









Bei den beiden Bilder erkennt man das der Schlag nur im Bereich der Abschrägung stattfindet










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